Verkehrspsychologische Untersuchung...
Institut VORRANG ist vom BMVIT anerkannte Einrichtung zur Durchführung Verkehrspsychologischer Untersuchungen (VPU) nach der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV).
Gründe zur Absolvierung einer Verkehrspsychologischen Untersuchung können sein:
- Ansuchen um eine Lenkberechtigung der Klasse D (BusfahrerInnen) - Screeninguntersuchung
- Mehrmaliges Prüfungsversagen bei der Lenkprüfung
- Führerscheinentzüge aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer sowie andere Verkehrsdelikte
- Amtsärztliche Zweifel an der gesundheitlichen Eignung
- Eigene Fragen, z.B. nach schweren Krankheiten oder aufgrund des Älterwerdens (Privatuntersuchungen)
Umfang:
Gemeinsam sind ein dem Untersuchungsanlass angepasstes, ausführliches Gespräch mit einer/einem VerkehrspsychologIn sowie die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit (z.B. Reaktionsfähigkeit, Beobachtungsvermögen) und der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung mit speziell dafür entwickelten und überprüften Tests.
- Gem. § 18 FSG-GV sind im Rahmen einer vollen Verkehrspsychologischen Untersuchung insbesondere folgende Fähigkeiten zu überprüfen (kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit):
- Beobachtungsfähigkeit sowie Überblicksgewinnung
- Reaktionsverhalten, insbesondere Geschwindigkeit und Sicherheit der Entscheidung und Reaktion sowie die Belastbarkeit des Reaktionsverhaltens
- Konzentrationsvermögen
- Sensomotorik
- Intelligenz und Erinnerungsvermögen
- Bei der Erfassung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung stehen folgende Aspekte im Vordergrund:
- soziales Verantwortungsbewusstsein
- Selbstkontrolle
- psychische Stabilität
- Risikobereitschaft
- Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr
- normabweichender (emotionaler) Bezug zum Autofahren
- Themen des Gesprächs mit der/dem Verkehrspsychologin/en sind die Verkehrsvorgeschichte, der besondere Untersuchungsanlass sowie die Lebensumstände, soweit diese für die Untersuchung relevant sind.
Nach der Untersuchung wird ein Gutachten (die „Verkehrspsychologische Stellungnahme“) erstellt und dem Auftraggeber (meist die Behörde) übermittelt. Auf Verlangen erhalten Sie als Untersuchte/r selbstverständlich eine Kopie! Darüberhinaus werden alle Daten selbstverständlich vertraulich behandelt!
Wichtig:
Während der gesamten Untersuchung werden Sie von eigens ausgebildeten AssistentInnen und/oder VerkehrspsychologInnen (gem. § 20 FSG-GV) begleitet. Es sind keine speziellen Vorkenntnisse, insbesondere auch keine Computererfahrungen, nötig! Nach einer umfassenden Einführung und Übungsphase bei den einzelnen Tests können Sie diese in Ruhe absolvieren. Es gibt jederzeit die Gelegenheit, Fragen zu stellen - auch Pausen sind möglich! Die Untersuchungsergebnisse werden Ihnen auch direkt in einem ausführlichen Beratungsgespräch erklärt!
Tipps:
- Kommen Sie zur Untersuchung ausgeruht, gesund und nicht alkoholisiert (0,0 Promille BAK).
- Nehmen Sie keine Medikamente ein, welche nicht ständig ärztlich verordnet sind (z.B. Beruhigungsmittel)!
- Vergessen Sie auch nicht auf eine eventuell notwendige (Lese-)Brille!
- Einer besonderen Vorbereitung bedarf es nicht – alles wird Ihnen ausführlich erklärt!
Kosten:
Die Gebühren für behördlich angeordnete/notwendige verkehrspsychologische Untersuchungen sind in der FSG-GV verbindlich geregelt und betragen derzeit wie folgt (inkl. 20 % USt)*:
Verkehrspsychologische Untersuchung |
€ 576,-- |
Screening (Antrag Klasse D, Schulbus) |
€ 156,-- |
Untersuchung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit ** |
€ 217,20 |
Untersuchung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung** |
€ 360,-- |
* Stand ab 01.08.2024 ** auf spezielle behördliche Veranlassung